Spenden

- Joschka Fischer, Grüner Außenminister a.D.
Vor unserem Land liegen große Herausforderungen, denen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen. Seien es die Reformen der Sozialsystemen und dem Gesundheitswesen, der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Agrarwende oder aber die Erweiterung der Europäischen Union. Wir haben viel erreicht und noch viel vor. Zur Umsetzung unserer Ideen brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung.
Offenheit und Transparenz
Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Wegen des Spendenskandals der CDU ist die Öffentlichkeit für das Thema Parteispenden eher negativ sensibilisiert. Gegen schwarzen Filz hilft aber nur Offenheit und Transparenz. Deshalb stellen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungen des Parteiengesetzes den Mindeststandard dar.
Aktive Spendenwerbung
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.
Wenn Sie eine Aktion wie einen Wahlkampffonds o.ä. zum Anlaß einer Spende nehmen, fließt dieses Geld dem Etat der Bundespartei zu und wird in Übereinstimmung mit unserer Satzung für das Aktionsziel eingesetzt.
Grenzen der Spendeneinwerbung
Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:
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Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
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Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
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Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
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Spenden über 1000 EUR mit ausländischer oder 500 EUR mit unklarer Herkunft
Prüfung und Spendenquittung
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten eine Spendenbescheinigung.
Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung
Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht.
In Rechenschaftsbericht der Grünen Bundespartei werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Unsere Bankverbindung lautet:
Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Frankfurt
GLS Gemeinschaftsbank
Konto 801 187 1000
BLZ 430 609 67
Noch ein wichtiger Hinweis:
Bis 1500,- Euro Parteispende gibt es vom Finanzamt die Hälfte zurück. Bis 3000,- Euro lassen sich Parteispenden von der Steuer absetzen.
Bitte den Namen und die Anschrift auf dem Überweisungsträger angeben, damit wir Ihnen am Anfang des Folgejahres die Spendenbescheinigung zuschicken können.
Vielen Dank für Ihre Spende.





